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Presseinformation – Serviceartikel
Stichwort: Passivhaus


Passivhaus ist nicht immer Passivhaus

„Mit diesem Passivhaus reduzieren Sie Ihre Heizkosten auf Null!“ Mit solchen und ähnlichen Versprechungen locken manche Bauträger und Schlüsselfertiganbieter potenzielle Hauskäufer. Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt vor diesen Angeboten und rät zur sorgfältigen Prüfung. Das Passivhaus ist das Haus der Zukunft, und es lässt sich inzwischen sogar zu vergleichsweise erschwinglichen Preisen realisieren, aber, der Begriff „Passivhaus“ ist gesetzlich nicht geschützt. Die Werte, die ein Passivhauses erreichen soll, sind nicht verbindlich geregelt. Deshalb, so der VPB, können Anbieter den Passivhausstandard ohne Risiko versprechen. Der Bauherr sollte sehr vorsichtig sein: Neben dem Begriff „Passivhausstandard“ muss er sich im Vertrag unbedingt konkrete Heiz- und Verbrauchswerte garantieren lassen, empfiehlt der Verbrauchschutzverband. Nur so kann er später prüfen, ob er wirklich ein Passivhaus bekommen hat oder nicht.

Das erste Passivhaus Deutschland entstand 1991 in Darmstadt-Kranichstein. Es war eine Studie, begleitet unter anderem vom Hessischen Umweltministerium. Seither hat sich in der Fachwelt der Begriff „Passivhaus“ für all jene Häuser durchgesetzt, die pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr nicht mehr als 1,5 Liter Heizöl oder 1,5 Kubikmeter Erdgas verbrauchen. Das sind sensationelle Werte, und wer ein solches Haus besitzt, der spart wirklich Heizkosten.

Aber Vorsicht: Das Passivhaus darf nicht verwechselt werden mit dem Niedrigenergiehaus: Das ist seit 2002 gesetzlich vorgeschriebener Standard für alle Neubauten; Niedrigenergiehäuser verbrauchen maximal sieben Liter Heizöl, beziehungsweise sieben Kubikmeter Erdgas, pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.

Wie, mit welchen Baustoffen und welcher Art der Dämmung der Passivhausstandard im Einzelfall erreicht wird, das spielt keine Rolle. Das Konzept aus Haus und Dämmung und die Berechnungen müssen stimmen. Zu den zentralen Punkten des Passivhauskonzepts gehört neben der notwendigen Lüftungsanlage, die ein völlig neues Lüftungsverhalten der Bewohner erfordert, vor allem die Luftdichtheit der Gebäudehülle. Das Haus muss absolut luftdicht sein, damit wertvolle Wärme mit der Luft nicht durch Ritzen und Fugen entweichen kann. Ob dem so ist, das lässt sich mit einem Blower-Door-Test, der auch eine Leckstellensuche umfasst, zuverlässig überprüfen. Auch ein solcher Test, so rät der VPB, sollte im Vertrag verbindlich festgeschrieben werden.


Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.


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